6. Schritt: Notarielle Beurkundung

Ist eine Kaufpreiseinigung erfolgt und hat der Kunde seine Bonität nachgewiesen, so ist der nächste Schritt die notarielle Beurkundung des Kaufs.

Hierzu werden dem Notar im Vorfeld die Daten zu Käufern, Verkäufern und dem Objekt zugeleitet. In der Regel geschieht dies durch den Makler im Auftrag des Käufers.

Diese Informationen werden vom Notar im sogenannten Kaufvertragsentwurf eingepflegt. Käufer und Verkäufer haben nun die Gelegenheit, diesen Vertrag zu prüfen und noch gegebenenfalls Änderungen einfließen zu lassen. Bei Fragen stehen Ihnen der Notar (und der Makler – ausgenommen sind juristische Auskünfte) gerne Rede und Antwort.

Sind alle Punkte geklärt, gibt es einen Notartermin, bei dem dieser Vertrag vor beiden Vertragsparteien vorgelesen wird. Anschließend unterschreiben Käufer und Verkäufer sowie der Notar als Beurkundender.